Entgeltordnung     Musikschule Flensburg e.V.
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Entgeltordnung für die Musikschule Flensburg e.V. (gültig ab 01.04.2009)

§1 Entgelt für den Musikunterricht
Kinder, SchülerInnen
Studenten u. Azubis
Erwachsene     
A.Grundausbildung €/mtl. €/mtl.
Musikgarten 20,00
Musikalische Früherziehung 20,00
Instrumentenkarussell 30,00*
Trommelbande 28,00
Tastenmeer 28,00
B.Gruppenunterricht
45 Min. zwei SchülerInnen 42,00 56,00
45 Min. drei SchülerInnen 33,00 42,00
45 Min. ab vier SchülerInnen 28,00 36,00
60 Min. zwei SchülerInnen 54,00 73,00
60 Min. drei SchülerInnen 43,00 54,00
60 Min. ab vier SchülerInnen 36,00 47,00
C.Einzelunterricht
30 Minuten 60,00 70,00
45 Minuten 75,00 88,00
60 Minuten 97,00 113,00
D.Ensembleunterricht (Ensembles, Orchester, Chor etc.)
Schüler der Musikschule mit Instrumentalunterricht 10,00
Externe Teilnehmer, die Mitglieder des Vereins sind 15,00
Externe Teilnehmer 20,00
E.Kurse, Workshops und AGs
Zeitlich begrenzte Projekte mit verschiedenen Formaten.
Die Entgelte werden je nach ihrem zeitlichen Umfang und
Aufwand der Dozenten individuell angepasst.
F.Ballettunterricht 60 min. Gruppenunterr. 25,00
G.Leihgebühr für Musikinstrumente 15,00
für Vereinsmitglieder 7,50
G.Einmalige Bearbeitungsgebühr 10,00

* 180 € Kursgebühr wird in 6 Monatsraten á 30 € eingezogen.



§2 Ermäßigung und Erlass von Entgelten für den Musikunterricht
1. Werden Geschwister unterrichtet, wird folgende Ermäßigung gewährt (Geschwisterermäßigung):
  •  Für das zweite Kind 1/4 der vollen Gebühr,
  •  Für jedes weitere Kind 1/2 der vollen Gebühr
  • 2. Werden mehrere gebührenpflichtige Fächer unterrichtet, wird folgende Ermäßigung gewährt (Mehrfächerermäßigung):
  •  Für das zweite Fach 1/4 der vollen Gebühr,
  • Es kann jeweils nur die Geschwister- oder Mehrfächerermäßigung in Anspruch genommen werden,
    wobei jeweils für den Entgeltpflichtigen die kostengünstigere Ermäßigung berücksichtigt wird.
    3. Entgelte können zur Begabtenförderung ermäßigt oder erlassen werden.
    Für Sozialpaßinhaber/innen wird eine Ermäßigung von 50% gewährt.
    Über Ermäßigung oder Erlass entscheidet die Leiterin/der Leiter der Musikschule.

    §3 Geltungsdauer, Zahlungsweise, Kündigung
    1. Die Entgelte für den Musikunterricht sind Jahresentgelte.
    2. Das Unterrichtsentgelt ist entweder in einer Summe im Voraus zu bezahlen,
    oder wird per Lastschrift monatlich (auch in den Schulferien) von der Musikschule eingezogen.
    3. Eine Kündigung ist nach Ablauf einer Probezeit von drei Monaten jeweils zum 31. März und 30. September des Jahres möglich. Sie muss mindestens vier Wochen vorher schriftlich der Musikschule zugegangen sein. Einzelheiten regelt die Schulordnung

    §4 Inkrafttreten
    Die Entgeltordnung tritt am 1. April 2009 in Kraft.
    Gleichzeitig treten alle vorhergehenden Entgeltordnungen außer Kraft.

    Flensburg, im September 2008