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Preise

§1 Entgelt für den Musikunterricht
AbschnittUnterricht und GebührenKinder, Schüler, Studenten und Auszubildende – Euro monatlichErwachsene – Euro monatlich
A. Grundausbildung € monatlich € monatlich
  Musikzwerge 30,00  
  Musikalische Früherziehung 30,00  
  Tastenmeer 35,00  
  Blockflöten-Minis 35,00  
  Orientierungskurs / Musikalische Grundausbildung 45,00  
  Ukulelen-Flöhe 35,00  
B. Gruppenunterricht    
  30 Minuten (2 Schüler*innen) 42,00 50,00
  45 Minuten (2-4 Schüler) 55,00 78,00
C. Einzelunterricht    
  30 Minuten 81,00 100,00
  45 Minuten 112,00 138,00
  60 Minuten 150,00 180,00
D. Ensembleunterricht
(Ensembles, Orchester, Chor, etc.)
   
  Schüler der Musikschule 0,00 0,00
  Mitglieder des Vereins 15,00 20,00
  Externe Teilnehmer 20,00 25,00
  Offenes Singen – 15,00
  Trommelgruppe – 20,00
  Opernklasse 25,00 30,00
E. Kurse, Workshops, AGs    
  Zeitlich begrenzte Projekte mit verschiedenen Formaten.
Die Entgelte werden je nach ihrem zeitlichen Umfang und Aufwand der Dozenten individuell angepasst.
. Leihgebühr für Musikinstrumente    
  Für Vereinsmitglieder 7,50 7,50
  Für Nicht-Mitglieder 15,00 15,00
H. Einmalige Bearbeitungsgebühr 10,00 10,00
§2 Ermäßigung und Erlass von Entgelten für den Musikunterricht
1. Werden mehrere Familienmitglieder unterrichtet, wird folgende Ermäßigung gewährt:
  für das 2. Kind 15% der vollen Gebühr
  für jedes weitere Kind 30% der vollen Gebühr
  Erwachsene 10% der vollen Gebühr
2. Entgelte können zur Begabtenförderung ermäßigt oder erlassen werden. Für Sozialpassinhaber wird eine Ermäßigung von 50% gewährt. Über Ermäßigung oder Erlass entscheidet der Leiter/die Leiterin der Musikschule. Bei unregelmäßigem Unterrichtsbesuch kann die Ermäßigung entfallen.
§3 Geltungsdauer, Zahlungsweise, Kündigung
1. Die Entgelte für den Musikunterricht sind Jahresentgelte.
2. Das Unterrichtsentgelt ist entweder in einer Summe im Voraus zu bezahlen oder wird per Lastschrift monatlich (auch in den Schulferien) von der Musikschule eingezogen.
3. Eine Kündigung ist nach Ablauf der Probezeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. In begründeten Fällen kann die Musikschulleitung Ausnahmen zulassen. Rückwirkende Kündigungen sind nicht möglich. Einzelheiten regelt die Schulordnung.
§4 Inkrafttreten
  Die Entgeltordnung tritt am 01. Mai 2025 in Kraft. Gleichzeitig treten alle vorgehenden Entgeltordnungen außer Kraft.
    Flensburg im März 2025