Entgeltordnung
für die Musikschule Flensburg gGmbH
§1 | Entgelt für den Musikunterricht | ||
Kinder, Schüler, Studenten und Auszubildende |
Erwachsene | ||
A. | Grundausbildung | € monatlich | € monatlich |
Musikgarten | 25,00 | ||
Musikalische Früherziehung | 25,00 | ||
Tastenmeer | 30,00 | ||
Blockflöten-Minis | 30,00 | ||
Orientierungskurs | 40,00 | ||
B. | Gruppenunterricht | ||
45 Minuten, 2-4 Schüler | 45,00 | 68,00 | |
C. | Einzelunterricht | ||
30 Minuten | 70,00 | 88,00 | |
45 Minuten | 95,00 | 120,00 | |
D. | Ensembleunterricht (Ensembles, Orchester, Chor, etc.) |
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Schüler der Musikschule | 0,00 | 0,00 | |
Mitglieder des Vereins | 10,00 | 15,00 | |
Externe Teilnehmer | 15,00 | 20,00 | |
E. | Kurse, Workshops, AGs | ||
Zeitlich begrenzte Projekte mit verschiedenen Formaten. Die Entgelte werden je nach ihrem zeitlichen Umfang und Aufwand der Dozenten individuell angepasst. |
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F. | Ballett 60 Minuten Gruppenunterricht | ||
Schüler der Musikschule | 20,00 | ||
Externe Teilnehmer | 26,00 | ||
G. | Leihgebühr für Musikinstrumente | ||
Für Vereinsmitglieder | 7,50 | 7,50 | |
Für Nicht-Mitglieder | 15,00 | 15,00 | |
H. | Einmalige Bearbeitungsgebühr | 10,00 | 10,00 |
§2 | Ermäßigung und Erlass von Entgelten für den Musikunterricht | ||
1. | Werden mehrere Familienmitglieder unterrichtet, wird folgende Ermäßigung gewährt: | ||
für das 2. Kind | 15% der vollen Gebühr | ||
für jedes weitere Kind | 30% der vollen Gebühr | ||
Erwachsene | 10% der vollen Gebühr | ||
2. | Entgelte können zur Begabtenförderung ermäßigt oder erlassen werden. Für Sozialpassinhaber wird eine Ermäßigung von 50% gewährt. Über Ermäßigung oder Erlass entscheidet der Leiter/die Leiterin der Musikschule. Bei unregelmäßigem Unterrichtsbesuch kann die Ermäßigung entfallen. | ||
§3 | Geltungsdauer, Zahlungsweise, Kündigung | ||
1. | Die Entgelte für den Musikunterricht sind Jahresentgelte. | ||
2. | Das Unterrichtsentgelt ist entweder in einer Summe im Voraus zu bezahlen oder wird per Lastschrift monatlich (auch in den Schulferien) von der Musikschule eingezogen. | ||
3. | Eine Kündigung ist nach Ablauf einer Probezeit von drei Monaten jeweils zum 28. Februar und 31. August des Jahres möglich. Sie muss mindestens vier Wochen vorher schriftlich der Musikschule zugegangen sein. Einzelheiten regelt die Schulordnung. | ||
§4 | Inkrafttreten | ||
Die Entgeltordnung tritt am 01. September 2014 in Kraft. Gleichzeitig treten alle vorgehenden Entgeltordnungen außer Kraft. | |||
Flensburg im Mai 2014 |