Entgeltordnung
für die Musikschule Flensburg gGmbH
§1 | Entgelt für den Musikunterricht | ||
Kinder, Schüler, Studenten und Auszubildende |
Erwachsene | ||
A. | Grundausbildung | € monatlich | € monatlich |
Musikgarten | 30,00 | ||
Musikalische Früherziehung | 30,00 | ||
Tastenmeer | 35,00 | ||
Blockflöten-Minis | 35,00 | ||
Orientierungskurs | 45,00 | ||
Ukulelen-Flöhe | 35,00 | ||
B. | Gruppenunterricht | ||
30 Minuten (2 Schüler*innen) | 42,00 | 48,00 | |
45 Minuten (2-4 Schüler) | 55,00 | 73,00 | |
C. | Einzelunterricht | ||
30 Minuten | 75,00 | 92,00 | |
45 Minuten | 105,00 | 125,00 | |
60 Minuten | 138,00 | 165,00 | |
D. | Ensembleunterricht (Ensembles, Orchester, Chor, etc.) |
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Schüler der Musikschule | 0,00 | 0,00 | |
Mitglieder des Vereins | 15,00 | 20,00 | |
Externe Teilnehmer | 20,00 | 25,00 | |
Offenes Singen | – | 15,00 | |
Trommelgruppe | – | 20,00 | |
Opernklasse | 20,00 | 25,00 | |
E. | Kurse, Workshops, AGs | ||
Zeitlich begrenzte Projekte mit verschiedenen Formaten. Die Entgelte werden je nach ihrem zeitlichen Umfang und Aufwand der Dozenten individuell angepasst. |
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. | Leihgebühr für Musikinstrumente | ||
Für Vereinsmitglieder | 7,50 | 7,50 | |
Für Nicht-Mitglieder | 15,00 | 15,00 | |
H. | Einmalige Bearbeitungsgebühr | 10,00 | 10,00 |
§2 | Ermäßigung und Erlass von Entgelten für den Musikunterricht | ||
1. | Werden mehrere Familienmitglieder unterrichtet, wird folgende Ermäßigung gewährt: | ||
für das 2. Kind | 15% der vollen Gebühr | ||
für jedes weitere Kind | 30% der vollen Gebühr | ||
Erwachsene | 10% der vollen Gebühr | ||
2. | Entgelte können zur Begabtenförderung ermäßigt oder erlassen werden. Für Sozialpassinhaber wird eine Ermäßigung von 50% gewährt. Über Ermäßigung oder Erlass entscheidet der Leiter/die Leiterin der Musikschule. Bei unregelmäßigem Unterrichtsbesuch kann die Ermäßigung entfallen. | ||
§3 | Geltungsdauer, Zahlungsweise, Kündigung | ||
1. | Die Entgelte für den Musikunterricht sind Jahresentgelte. | ||
2. | Das Unterrichtsentgelt ist entweder in einer Summe im Voraus zu bezahlen oder wird per Lastschrift monatlich (auch in den Schulferien) von der Musikschule eingezogen. | ||
3. | Eine Kündigung ist nach Ablauf der Probezeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. In begründeten Fällen kann die Musikschulleitung Ausnahmen zulassen. Rückwirkende Kündigungen sind nicht möglich. Einzelheiten regelt die Schulordnung. | ||
§4 | Inkrafttreten | ||
Die Entgeltordnung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig treten alle vorgehenden Entgeltordnungen außer Kraft. | |||
Flensburg im November 2023 |